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Schwerer Unfall am 4. Kriterium am 25. Mai 2011

Am 4. Kriterium am 25. Mai ereignete sich der schwerste uns bekannte Unfall bei den Säckingen Abendrennen bzw. aller Rennveranstaltungen. In der 30.sten Runde - unmittelbar nach der sechsten grossen Wertungsabnahmen - wurde unabsichtlich ein Fahrer rechts abgedrängt, kam von der Fahrbahn ab und prallte auf des Heck eines Kombis, der etwa 2 m von der Fahrbahn im Hof bei Fa. Suhner parkiert war. Vermutliche Ursache war das Ineinanderhaken zweier Fahrer, die, um frei zu kommen, eine Welle gefahren sind. Der schwer verunfallte Fahrer wurde sofort vor Ort ambulant behandelt, später in die Notaufnahme das Bad Säckinger Krankenhaus und nachfolgend in das Basler Kantonsspital gebracht. Ein weiterer Fahrer erlitt grossflächige Hautabschürfungen.

Zwischenzeitlich scheint es dem schwer verunfalltem Fahrer - den Umständen entsprechend - besser zu gehen. Wir wünschen dem Fahrer eine schnellstmögliche Genesung.

Aufgrund des Vorfalls stand zur Diskussion, das Abendrennen vollständig abzusagen, weil das Risiko für die Fahrer und möglicherweise auch die Zuschauer zu gross sei. Aufgrund vieler Stimmen, die sich für eine Fortsetzung ausgesprochen haben, darunter der betroffene Fahrer selbst, haben wir uns nun dazu entschieden, die Abendrennen wie geplant bis zum abschliessenden Bergrennen am 8. Juni auszuführen.

Der Radrennsport ist leider - wie auch andere Rennsportarten - mit Restrisiken behaftet. Wir als Veranstalter versuchen, unsere Rennen so sicher wie möglich zu machen. Leider konnten unsere Vorkehrungen den Unfall am letzten Mittwoch nicht verhindern.

Wir appellieren an alle Rennfahrer, den sportlichen Wettkampf mit der notwendigen Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme auszutragen. Es lohnt sich nicht, die eigene Gesundheit, die der anderen Fahrer oder der Zuschauer aufs Spiel zu setzen. Das gleiche gilt für Autofahrer, die sich mit ihrem Auto zeitgleich mit den Fahrern auf der Stecke vor, während und nach dem Rennen - aus welchen Gründen auch immer - auf der Rennstecke befinden. Fahrzeuge sollten mit grösstmöglichen Abstand zur Strasse parkiert werden.

Wir möchten bemerken, dass das Fahrzeug, welches angefahren wurde, mit ca. 2 m Abstand, ausreichend weit weg von Strassenrand weg stand und mit seiner rückwärtigen Knautschzone möglicherweise Schlimmeres verhindert hätte. Der Aufprall auf ein anderes Hindernis hätte schwerwiegendere Folgen gehabt.

Bad Säckingen, den 26. Mai 2011

Bernd Ulich